Wenn Sie eine osteopathische Mitbehandlung in Erwägung ziehen, prüfen wir zunächst sorgfältig, ob aus ärztlicher Sicht eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
✅ Liegt diese vor und wünschen Sie die Behandlung, stellen wir Ihnen eine schriftliche Empfehlung für die osteopathische Therapie aus.
Bitte beachten Sie: 🔸 Osteopathie ist keine Kassenleistung, sondern eine Privatleistung. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten – bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.
Wenn Sie bereits Termine bei einer Osteopathie-Praxis vereinbart oder wahrgenommen haben und nachträglich um eine ärztliche Empfehlung bitten, gelten folgende Hinweise:
🔹 Bitte reichen Sie einen aussagekräftigen, gut lesbaren Bericht des Osteopathen ein. Dieser sollte unbedingt enthalten:
Nur wenn diese Informationen vollständig vorliegen, können wir eine ärztliche Einschätzung vornehmen.
In Kombination mit: