👐 Osteopathie – Information & Vorgehen in unserer Praxis

🔍 Ärztliche Empfehlung für osteopathische Behandlung

Wenn Sie eine osteopathische Mitbehandlung in Erwägung ziehen, prüfen wir zunächst sorgfältig, ob aus ärztlicher Sicht eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.

✅ Liegt diese vor und wünschen Sie die Behandlung, stellen wir Ihnen eine schriftliche Empfehlung für die osteopathische Therapie aus.

Bitte beachten Sie:
 🔸 Osteopathie ist keine Kassenleistung, sondern eine Privatleistung.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten – bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Kasse.


📄 Sie haben bereits osteopathische Behandlungen begonnen?

Wenn Sie bereits Termine bei einer Osteopathie-Praxis vereinbart oder wahrgenommen haben und nachträglich um eine ärztliche Empfehlung bitten, gelten folgende Hinweise:

🔹 Bitte reichen Sie einen aussagekräftigen, gut lesbaren Bericht des Osteopathen ein.
Dieser sollte unbedingt enthalten:

  • Den Grund der Vorstellung
  • Einen strukturierten Erstbefund
  • Die festgestellten funktionellen Störungen oder Beschwerden

Nur wenn diese Informationen vollständig vorliegen, können wir eine ärztliche Einschätzung vornehmen.


🧩 Entscheidung im Gesamtkontext

In Kombination mit:

  • dem Bericht der osteopathischen Praxis
  • der bei uns erhobenen Anamnese
  • sowie dem klinischen Befund
    entscheiden wir individuell, ob osteopathische Verfahren aus unserer Sicht sinnvoll und medizinisch vertretbar sind.